Leverkusen: neues Kommunalwahlgesetz sorgt für Diskussionen

Die Leverkusener Stadtrats-Wahl im September ist die erste, bei der das neue Kommunalwahlgesetz gilt. Darum wird auf Landesebene gerade heftig gestritten. Wie dieser Streit ausgeht entscheidet auch bei uns darüber, ob und wenn ja, wie viele Ratspersonen die kleinen Parteien stellen dürfen. 

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Opladen PLUS, Klimaliste, Bürgerliste, Aufbruch. Bei der Kommunalwahl im September werden sich wieder viele Mini-Parteien für den Leverkusener Stadtrat bewerben. Dabei geht es oft um wenige Sitze. Und für deren Verteilung steht eine wichtige Entscheidung in Düsseldorf an. Es geht dabei um das Kommunalwahlgesetz.

Was bedeutet das neue Gesetz?

Das gilt schon seit einer Weile, findet im September aber zum ersten Mal Anwendung. Und für die kleinen Parteien könnte es erhebliche Folgen haben. Es sieht nämlich vor, dass ihre Stimmen nicht mehr auf Sitze aufgerundet werden. Das bedeutet, sie fallen leichter ganz raus oder haben nur einen statt zwei Sitzen.

Gesetz könnte vor Gericht gekippt werden

Ob das neue Gesetz auch wirklich Anwendung finden wird, steht noch nicht komplett fest. Das NRW-Verfassungsgericht verhandelt aktuell Klagen zum neuen Gesetz. Unter den Parteien gehen die Meinungen weit auseinander. Die großen Parteien sagen: Das alte Gesetz bevorteilt die kleinen, weil dann aufgerundet wird. Die kleinen Parteien selbst aber sagen: das neue Gesetz bevorteile die großen, weil es die Diversität im Parlament einschränke. Eine Entscheidung vom Gericht soll im Mai fallen.

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