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Gutachten Rundfunkbeitrag verfassungswidrig

Ein juristisches Gutachten hat den seit 1. Januar gültigen Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig erklärt.


Ein juristisches Gutachten hat den seit 1. Januar gültigen Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig erklärt.
Der Handelsverband Deutschland HDE habe ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu diesem Ergebnis komme, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe). In dem Gutachten schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, der Beitrag sei keine individuelle "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast" und damit eine Steuer. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der Zeitung: "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss."


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