Ein juristisches Gutachten hat den seit 1. Januar gültigen
Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig
erklärt.
Der Handelsverband Deutschland HDE habe ein juristisches Gutachten
in Auftrag gegeben, das zu diesem Ergebnis komme, berichtete die
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe). In
dem Gutachten schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler
Christoph Degenhart, der Beitrag sei keine individuelle
"Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast" und
damit eine Steuer. Für eine solche fehle es den
Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an
der Gesetzgebungskompetenz.
Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise
erhoben, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und
sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob
in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder
überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des
Einzelhandels würden "überproportional
belastet".
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der Zeitung:
"Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das
neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss."
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Gutachten Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Ein juristisches Gutachten hat den seit 1. Januar gültigen Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig erklärt.
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