Für die Lebensqualität entscheidend: Inhaber eines Internetanschlusses können künftig beim Anbieter Schadensersatz verlangen, wenn durch dessen Schuld der Zugang zum Web nicht möglich ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Als Begründung führten die Richter an, dass das Internet auch für Privatpersonen von zentraler Bedeutung für die Lebensführung sei - ebenso wie ein funktionierendes Auto oder eine intakte Wohnung. Bislang konnten nur bei Ausfall oder unzumutbarer Beschädigung dieser beiden Güter Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Das BGH-Urteil geht auf die Klage eines Mannes zurück, der mehrere Wochen aufgrund eines Providerfehlers keinen Internetzugang hatte und abgesehen von der Erstattung der Mehrkosten für ein Handy zusätzlich Schadensersatz forderte.
Christina Freko





