Web / Reportage

Hürdenlauf im World Wide Web

Im Internet ist noch längst nicht alles für alle zugänglich

Mit kleineren Barrieren kämpft im Alltag jeder einmal: Sei es, dass das Supermarktregal zu hoch ist und man nicht an das Glas Gurken kommt oder aber der Lift an der U-Bahn streikt und der Kinderwagen die Stufen zum Bahnsteig hinaufgeschleppt werden muss. Für Menschen mit Behinderung hält das tägliche Leben noch viel mehr Hindernisse bereit. Wie aber sieht es im Internet aus? Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass hier absolute Schrankenlosigkeit herrscht. Ein Trugschluss. Denn wie soll jemand, der beispielsweise blind ist, eine Webseite lesen?

Um die Entwicklung des Internets hin zu einem barrierefreien Raum auf internationaler Ebene voranzutreiben, hat das "World Wide Web Consortium" (W3C) die "Web Accessibility Initiative" (WAI) gegründet. 1999 verabschiedete diese die "Web Content Accessibility Guidelines 1.0" (WCAG). Seit 2008 ist die novellierte Version WCAG 2.0 aktiv.

In Deutschland besagt das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) seit Mai 2002, dass alle vom Bund betriebenen Webseiten barrierefrei sein müssen. Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung beinhaltet die Maßgaben und Anforderungen dafür.

"Das Internet ermöglicht die selbstständige Bewältigung alltagsrelevanter Aufgaben und stellt somit für die meisten Menschen mit Behinderung eine Bereicherung dar. Dieser Zugewinn an Selbständigkeit ist aber nur dann gegeben, wenn die Webangebote entsprechend barrierefrei gestaltet sind", erklärt Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen. Doch wie lässt sich einem Blinden das Internet nutzbar gestalten? Beispielsweise durch die Bereitstellung einer Sprachsoftware, die den Inhalt vorliest. Liegt "nur" eine starke Sehschwäche vor, ist oft eine kleine Schrift das erste Übel, das vom Informationsfluss abschneidet. Dieses kann ausgeräumt werden, indem die Seite einen Button erhält, mit Hilfe dessen die Schriftgröße änderbar ist.

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Dieser Button sollte allerdings nicht in Rot oder Grün gehalten sein, da ihn sonst User mit einer Rot-Grün-Schwäche nicht finden werden. Überhaupt ist es ratsam, die Seite nicht mit allzu starken optischen Reizen wie Flash-Animationen oder blinkenden und animierten Textelementen auszustatten. Menschen die beispielsweise unter einer kognitiven Behinderung leiden, können dadurch zu stark vom Wesentlichen abgelenkt werden.

Dieser Usergruppe kommt es zudem entgegen, wenn als Alternative zur Standard-Internetpräsenz ein Äquivalent in "Leichter Sprache" angeboten wird. Hierbei handelt es sich um eine Ausdrucksform, die Fachbegriffe und komplexe Satzstrukturen vermeidet und somit leichter verständlich ist. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Internetauftritt der Lebenshilfe in "Leichter Sprache" (www.lebenshilfe.de/wDeutsch/in_leichter_sprache).

Ein besonderes Idiom ist auch für gehörlose Surfer häufig von Vorteil. Da diese als Erstes in der Regel die Gebärdensprache lernen, bleibt Schriftsprache für viele nahezu eine Fremdsprache. Daher bietet es sich an, Clips mit Gebärdendolmetschern, die das Geschriebene "übersetzen", in den Webauftritt zu integrieren. Ergänzend zu akustischen Inhalten sollten bildliche Darstellungen angeboten werden.

Zahlreiche Internetangebote orientieren sich bereits an den Kriterien der Barrierefreiheit. Genauso, wie in öffentlichen Gebäuden ausreichend breite Durchgänge oder gut erreichbare Knöpfe in Fahrstühlen inzwischen Pflicht sind, wird sich auch das Internet nach und nach in einen leicht zugänglichen Raum für jeden wandeln. Bis es allerdings so weit ist, muss vermutlich erst noch die eine oder andere Barriere in den Köpfen der Menschen hinter der Internetpräsenz fallen.

Maja Daebel

Quelle: "teleschau - der mediendienst"

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