Skandal oder Marketing-Gag? Schlagerbarde Heino veröffentlicht am 1. Februar das Cover-Album "Mit freundlichen Grüßen", auf dem er unter anderem Lieder von Rammstein und den Ärzten interpretiert - angeblich ohne Einwillung der gecoverten Künstler. So soll die Platte nicht umsonst den Untertitel "Das verbotene Album" tragen. Alles halb so schlimm, ließ Heinos Manager Jan Mewes in einer Stellungnahme verlauten: "Er möchte sich natürlich auch einen Spaß erlauben. Er möchte den Kollegen, die ihn jahrelang veräppelt haben, einfach auch mal einen Spiegel vorhalten." Das Album soll aber als eine Hommage an die deutsche Rock- und Pop-Musik zu verstehen sein. Fleißig wird darüber diskutiert und spekuliert, ob ein Musiker ohne die Freigabe des Original-Interpreten überhaupt Songs covern darf, oder ob eine Straftat vorliege. Medienrechtsexperte Christian Solmecke erklärt die Rechtslage: "Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden." Dass die Nutzungsrechte der meisten deutschen Künstler bei der GEMA liegen, spielte dem Schlagersänger wohl in die Karten, wie Solmecke weiter ausführt: "Die GEMA verwaltet die Einräumung der Nutzungsrechte, und sie ist grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Die Künstler haben dabei kein Mitspracherecht." Den Vorbestellungen schadet die Debatte nicht: "Mit freundlichen Grüßen" setzte sich mittlerweile in die Top-Ten einschlägiger Internet-Versandhändler fest.
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